Kontoauszug, der auf Ihrem Namen ausgestellt wurde und Ihre vollständige Wohnanschrift enthält und nicht älter als 3 Monate ist: 10. September 2019 09:37 Aktualisiert Folgen Die Kopie des Kontoauszugs muss in Farbe sein und alle 4 (vier) Ecken des Dokuments müssen sichtbar sein. Verwandte Beiträge Energiekostenabrechnung (z.B. Gas, Wasser, Strom) Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite): Was ist ein Wohnsitznachweis? Erheben Sie Gebühren? Einzahlung per E-Wallet